Gefahr für Wildtiere: Nicht genutzte Weidezäune jetzt abbauen
Die Beweidung von Flächen leistet einen unschätzbaren Wert für die Landschaftspflege und eine attraktive und artenreiche Kulturlandschaft. Tiere auf der Weide zu halten, ist die natürlichste Form der Tierhaltung. Für die Sicherheit der erforderlichen Zäune sind die Tierhalterinnen und -halter verantwortlich. Zum Ende der Weidesaison ruft der Wetteraukreis dazu auf, nicht mehr benötigte mobile Weidezäune abzubauen.
Spätestens wenn klar ist, dass eine Zaunanlage für mehrere Wochen nicht mehr genutzt wird, sollte sie abgeräumt werden. Hierzu informiert aktuell die Untere Naturschutzbehörde. Einerseits bergen vor allem locker hängende Litzen von Elektrozäunen eine Gefahr für Wildtiere. Andererseits ist das Zaunmaterial unnötig der Witterung ausgesetzt – das wirkt sich negativ auf seine Beschaffenheit und Qualität aus. Vor diesem Hintergrund ist es auch im eigenen Interesse der Besitzerinnen und Besitzer, das Zaunmaterial geschützt zu lagern, bis es wieder gebraucht wird.
Neben der allgemeinen Gefahr für Wildtiere, die sich im Zaunmaterial verheddern und unter Umständen qualvoll zu Tode kommen können, haben Elektrozäune ohne Strom einen weiteren unerwünschten Nebeneffekt: Wölfe lernen daran leichter das Überwinden von Zäunen, da der abschreckende Stromschlag fehlt.
Deshalb ruft die Untere Naturschutzbehörde dazu auf, alte und verfallene Festzäune zu beseitigen, insbesondere wenn Drahtknotengitter oder Stacheldraht verbaut sind. Das gelte sowohl für Weidezäune im Offenland als auch ausgediente Kulturzäune im Wald. Erste Kreisbeigeordnete und Umweltdezernentin Birgit Weckler erklärt: „Es gibt jedes Jahr zu viele Fälle, bei denen sich Vögel im Stacheldraht erhängt oder Reh- und Rotwild, Wildkatzen und Biber in Knotengitter verstrickt haben und verendet sind. Der Abbau von ohnehin nicht genutzten Zäunen leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Tierschutz.“
Auch lassen sich hierdurch nicht zuletzt Strafen wegen Verstößen gegen den Artenschutz und das Tierschutzgesetz vermeiden. Auch die Jägerschaft unterstützt den Aufruf des Wetteraukreises.
Kommt ein Tier zu Schaden, muss der örtliche Jagdausübungsberechtigte verständigt werden. Dieser kann das Tier befreien oder bei Bedarf von seinen Leiden erlösen. Auch bereits tote Tiere sollten gemeldet werden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den Jagdausübungsberechtigten kann die jeweilige Stadt oder Gemeinde erteilen.