Corona-Regeln für Treffen der Selbsthilfegruppen im Hot-Spot Wetteraukreis ab dem 17.01.2022
Gemäß der derzeitigen Entwicklung fällt der Wetteraukreis seit 15.1.2022 unter die „Hotspot-Regelung“ nach Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen.
Die Regeln betreffen auch die Treffen der Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
- Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen
In Innenräumen:
- Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
- Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Plus Regel
Bitte halten Sie die Abstands- und Hygieneregeln ein. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.
Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):
Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen (Neu)
- Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
- Frisch doppelt geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
- Frisch genesen (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
- Genesen und frisch einmal geimpft (maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Dann gelten wieder folgende Regeln in Hessen:
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
- Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen
In Innenräumen:
- Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene.
- Bei Zusammenkünften ab 11 bis 100 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 2G Regel.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen hilfreich sind.
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