Corona-Regeln für Selbsthilfegruppen ab dem 04.03.2022
Die Corona-Regeln für die Treffen der Selbsthilfegruppen im Innenbereich haben sich seit dem 04.03.2022 geändert. Siehe: VA-Regeln (hessen.de)
oder Verordnung zur Änderung einer Verordnung der Landesregierung (hessen.de)
Bei Zusammenkünften bis zu 10 Personen gibt es keine Beschränkungen für Geimpfte und Genesene. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss auch bei Veranstaltungen mit weniger als 10 Teilnehmenden grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Zusammenkünften, für die gesonderte Regelungen in den §§ 8 bis 16 CoSchuV getroffen sind, gelten die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte Personen aus § 1 Abs. 2 CoSchuV nicht.
Bei Zusammenkünften ab 11 Personen gelten die 3G-Regeln (siehe Definition unten) und die Maskenpflicht. Es werden dringend die Abstands- und Hygieneregeln sowie das regelmäßige Lüften empfohlen. In den Innenräumen muss grundsätzlich eine Maske getragen werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 14). Sie darf am Platz für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden.
Definition 3G-Regel:
3G-Regel: 3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests möglich.
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