Corona-Regeln für Gruppentreffen ab dem 16.12.2021
Regelungen der Corona-Schutzverordnung Stand 16.12.2021 für die Treffen der Selbsthilfegruppen.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen auch nur eine Ungeimpfte/r beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.
- Regelungen für Zusammenkünfte der Selbsthilfegruppen
- In Innenräumen:
- Bis 10 Personen: keine Regelung (dringend empfohlen, siehe Empfehlungen unten und bitte beachten Sie die Kontaktbeschränkungen für Umgeimpfte oben)
- Ab 11 bis 100 Personen: 2G-Nachweis, (geimpft/genesen) (dringend empfohlen, siehe Empfehlungen unten)
- Die Testvorgabe entfällt für Personen, die bereits eine dritte Auffrischimpfung erhalten haben.
- In Innenräumen:
Empfehlung:
Bei Zusammenkünften oder Treffen mit anderen Hausständen in Innenräumen sollten nur Personen mit einem negativen Testergebnis anwesend sein, auch wenn dies nicht angeordnet ist; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Soweit das Tragen einer medizinischen Maske nach § 2 nachfolgend nicht angeordnet ist, wird dies dringend empfohlen, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann.
In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
Bei akuten Atemwegssymptomen soll ein Kontakt zu Angehörigen anderer Hausstände bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.
Eine medizinische Maske ist zu tragen, wenn Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen stattfinden.
Je nach Situation können weitere Verschärfungen hinzukommen. Aktuelle Informationen finden Sie im Netz unter „Corona in Hessen“
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