Bauernhof als Klassenzimmer 2020 - Vortrag: Fotos für den Internetauftritt
Am Mittwoch, den 25. November 2020 fand die Abschlussbesprechung zu dem Projekt „Bauernhof als Klassenzimmer“ 2020 - coronabedingt als Videokonferenz - statt.
Inge Göbeler von der Fachstelle Organisation und Prozesse des Wetteraukreises hielt einen Vortrag zu “Fotos für den Internetauftritt und Presseartikel“.
Veröffentlichung von Fotos - Darauf sollten Sie achten!
- Die Person, die man fotografiert, muss vorher um Erlaubnis gebeten werden.
Ausnahmen gelten bei öffentlichen Veranstaltungen. Aber: Ein Hinweisschild (Tafel mit der Aufschrift „Achtung Fotos!“ o. ä.) muss aufgestellt sein.
Ist die Person mit dem Gesicht zu erkennen, ist es trotzdem zu empfehlen nach Erlaubnis zu fragen (Knigge).
Ein bewusstes Posieren gilt jedoch als konkludierende Einwilligung. - Bei Fotografien von Kindern ist Vorsicht geboten!
Hierbei ist die schriftliche Einwilligung beider Elternteile und der Minderjährigen selbst (Einsichtsfähigkeit ab 14 Jahren) notwendig.
Diesen Aufwand kann man umgehen, wenn auf dem Foto das Kind nicht zu erkennen ist. Zum Beispiel kann man nur die Hände bei der Kartoffelernte fotografieren oder eine Kindergruppe von weitem und von hinten aufnehmen.
Doch auch hier muss man vorsichtig sein. Erkennt man das Kind durch seine Statur und Kleidung, ist auch dies nicht erlaubt. - Das Recht am Foto (Urheberrecht) liegt immer beim Fotografen. Der Fotograf bestimmt die Verwertung. Dieser kann jedoch die Nutzungsrechte übertragen.
Will man ein Foto eines anderen Fotografens für seinen eigenen Internetauftritt verwenden, muss man vorher unbedingt die Erlaubnis vom Fotografen einholen.
Benutzt man Fotos von Bildagenturen, müssen die Nutzungsbedingungen der Bildagenturen beachtet werden.
Aktuelles zu "Bauernhof als Klassenzimmer" vom Fachdienst Landwirtschaft
In 2020 besuchten, trotz der Corona-Pandemie, immerhin 290 Gruppen im Rahmen von „Bauernhof als Klassenzimmer“ einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Durch eine Spende der Sparkasse Oberhessen konnten die Aufwandsentschädigungen erhöht werden. Zusätzlich wurden in der Zeit des Lockdowns als Alternative zwei YouTube-Videos mit einem Mitmachangebot gedreht. Die Aufrufe sind durchaus beachtlich.
Auf die aktuellen Corona-Bestimmungen muss immer tagesaktuell geachtet werden. Ansprechpartner bei Fragen ist das Gesundheitsamt bzw. das Ordnungsamt des Wetteraukreises.
Im nächsten Jahr ist ein Vortrag zu „Wie sieht es mit der Wirtschaftlichkeit bei Bauernhof als Klassenzimmer aus?“ geplant, gerne in Präsenz in den neu umgebauten Räumlichkeiten des Fachdienstes Landwirtschaft.