Frühkeltischer Fürstensitz Glauberg soll UNESCO-Welterbe werden
Anfang 2024 soll die bestehende deutsche Vorschlagsliste („Tentativliste“) für das UNESCO-Welterbe fortgeschrieben werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg schlagen gemeinsam die frühkeltischen Fürstensitze Glauberg und Heuneburg für das nationale Vorauswahlverfahren vor.
Bedeutendste Geländedenkmale der Keltengeschichte
„Die Heuneburg und der Glauberg sind Teil eines herausragenden Netzwerks frühkeltischer Fürstensitze und gehören zu den bedeutendsten Geländedenkmalen der keltischen Geschichte. Als wirtschaftliche und kulturelle Zentren ihrer Zeit beeindrucken sie uns mit ihren stadtartigen Strukturen, gewaltigen Befestigungsanlagen und Großgrabhügeln mit reich ausgestatteten Prunkgräbern bis heute“, erklären die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die hessische Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn.
„Um die Bedeutung der Stätten zu untermauern, haben wir uns dazu entschlossen, zusammen mit Hessen einen Nominierungsvorschlag einzureichen. Gemeinsam werden wir ein überzeugendes Konzept für das anstehende nationale Vorauswahlverfahren erarbeiten, um das Projekt zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen“, kündigt Hoffmeister-Kraut an. Die baden-württembergische Ministerin hatte ihrer hessischen Kollegin den Vorschlag eines gemeinsamen Nominierungsprojektes unterbreitet.
Gemeinsames kulturelles Erbe im Fokus
„Die archäologische Stätte auf dem Glauberg zeigt auf besonders herausragende Art und Weise den engen Austausch der frühkeltischen Kultur in Europa untereinander und mit den mediterranen Kulturen“, führt Angela Dorn aus. „Hiervon zeugen reiche und europaweit bedeutende Funde, insbesondere die einzigartige Sandsteinstatue des so genannte Keltenfürsten aus einem der Großgrabhügel sowie die Reste von mindestens drei weiteren, zerschlagenen Statuen. Ich freue mich, dass wir mit dem Nominierungsvorschlag die Möglichkeit haben, unser gemeinsames kulturelles Erbe in seiner Einmaligkeit darzustellen.“ Für beide Länder sei es eine große Chance, mit dem Glauberg im Schulterschluss mit der Heuneburg am nationalen Vorauswahlverfahren für die neue deutsche Tentativliste teilzunehmen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Antragsverfahren für das UNESCO-Welterbe: Aktuell steht die Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe an. Die Tentativliste ist eine Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen zur Aufnahme in die Welterbeliste. Pro Bundesland können zwei Nominierungsvorschläge in das aktuelle Auswahlverfahren eingebracht werden. Deutschland kann jedes Jahr eine Stätte bei der UNESCO nominieren. Die finalen Anträge für die Welterbeliste werden von der Bundesrepublik Deutschland beim Welterbezentrum der UNESCO in Paris offiziell eingereicht.
Das Welterbe in Hessen
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst koordiniert die hessischen Antragsverfahren für die Welterbeliste und ist im Land, gegenüber dem Bund und den internationalen Partnern der für die Welterbestätten zuständige Ansprechpartner. Gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, dessen Präsident Dr. Markus Harzenetter Welterbe-Beauftragter der hessischen Landesregierung ist, betreut es die Welterbestätten im Land.
In Deutschland sind aktuell 46 Welterbestätten in die UNESCO-Liste eingetragen, sechs davon liegen in Hessen, u.a. die Grenzen des Römischen Reichs – Obergermanisch-Raetischer Limes (2005).
(Text: Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst)