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Unser Konzept

Wir sind ein  ERLEBNISPÄDAGOGISCHER  Seilgarten
in Büdingen, im Main-Kinzig-Kreis.
Unsere individuell gestalteten Programme beinhalten ...
 
 
 ... Kooperationsspiele, Problemlöseaufgaben und Niedrigseilelemente...
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... (gegenseitige) Top-Rope-Sicherung...

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... und Team-Sicherungs-Elemente.

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Über uns

 

 

Programme

Jede Gruppe ist anders, hat unterschiedliche Wünsche, Zielsetzungen und Besonderheiten.
Um Ihren angestrebten Zielen so nahe wie möglich zu kommen, werden unsere Programme ganz persönlich auf Sie und gemeinsam mit Ihnen zugeschnitten.

Die unten aufgeführten Programmbeispiele sollen lediglich zur Orientierung dienen und einen ersten Überblick über das „Was ist möglich?“ geben. Alles Weitere lässt sich im Laufe des Buchungsprozesses gemeinsam klären.

Impressionen

Leiterlaufen
Bombenentschärfung
Blindspiele
Schokofluss
Spinnennetz
Balken-ZickZack
Leiterklettern
Team-Sicherungs-Aufgabe
1:1 Begleitung
Himmelsleiter
Himmelsleiter
Trapez
Flying Fox
Trainerausbildung
Kletter-Schlange

Die Seriosität unseres Angebotes sowie die Verkehrssicherheit unserer Anlage ist unser Selbstverständnis und liegt als Vertragspartner, im Namen von Gruppen, gleichfalls in Ihrem Interesse. Unser Sicherheitskonzept zum Bau und Betrieb der Anlagen umfasst alle gängigen und notwendigen Standards und Normen. Unfallfrei und ohne jegliche Beschwerde befinden wir uns mittlerweile bereits in der 9. Saison.

Unser Sicherheitskonzept steht für Sie >hier< als PDF zum Download bereit.

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Um Ihnen die Planung Ihrer Veranstaltung zu erleichtern bzw. auf essentielle Dinge hinzuweisen, stellen wir Ihnen >hier< eine „Checkliste“ zur Verfügung
(Quelle: ZFS des Landes Hessen; Materialien zur Veranstaltung Klettern in der Schule (KidS) - Einführungskurs Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten; Stand 11/15)

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Unsere Angebote sind ausschließlich für Gruppen konzipiert. Als Vertragspartner haben Sie die Aufgabe die notwendigen Berechtigungen bei Minderjährigen sowie eine Krankheitsvorabfrage zur besseren Information und Sicherheit aller Beteiligten einzuholen. Mögliche Vordrucke zur freien Nutzung stellen wir Ihnen hier gerne als PDF zur Verfügung.

  • * Elternschreiben für Schulgruppen >hier<

  • * Informationsschreiben für Gruppen mit minderjährigen Teilnehmer/innen >hier<

  • * Informationsschreiben an Teilnehmer allgemein (Programm, Bekleidung...etc.) >hier<


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Sie benötigen Material um eine Veranstaltung in unserem Waldseilgarten einem Vorgesetzten oder einfach einem Kritiker bzw. sich selbst schmackhaft zu machen?

>Hier< finden Sie eine Zusammenstellung unserer Leitgedanken, unserer Besonderheiten und unseres Selbstverständnis.

Infos & Vordrucke

Kontakt

Zu erreichen sind wir via...
 

per Telefon: 0641 / 966 189 21
(Bürozeiten: Montag - Freitag 14-19 Uhr)

...oder per Post: komm raus GmbH / Röntgenstraße 32 / 35463 Fernwald

 

 

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Adresse des Waldseilgartens:

Richard-Schirrmann-Weg 2 / 63654 Büdingen --> direkt gegenüber der

logo djh hessen

Anfahrt

icon car


* von Gießen/Marburg aus (A45) - Abfahrt Altenstadt/Büdingen, der B521 Richtung Büdingen folgen, in Büdingen Richtung Altstadt/Innenstadt, dort der Beschilderung Richtung Jugendherberge folgen

* von Fulda/Frankfurt aus (A66) - Abfahrt Gründau-Lieblos/Büdingen, der B457 Richtung Büdingen folgen, in Büdingen Richtung Altstadt/Innenstadt, dort der Beschilderung Richtung Jugendherberge folgen

HINWEIS: Sollten Sie ein Navigationsgerät nutzen, geben Sie für die Anfahrt zum Waldseilgarten bitte folgende Adresse ein: Vogelsbergstraße 90, 63654 Büdingen. Dort befindet sich ein Mercedeshändler. Direkt gegenüber führt eine einspurige Straße zum Waldseilgarten (siehe Wegweiser Jugendherberge/Waldseilgarten).



icon train feet


* von Gießen/Marburg aus - ab Gießen HLB Richtung Gelnhausen (Gleis 11/13) bis Bhf Büdingen

* von Frankfurt aus - RE Richtung Fulda bzw. RB Richtung Wächtersbach bis Bhf Gelnhausen, dort HLB Richtung Gießen (Gleis 18) bis Bhf Büdingen

* von Fulda aus - RE Richtung Frankfurt bis Bhf Gelnhausen, dort HLB Richtung Gießen (Gleis 18) bis Bhf Büdingen

-> ab Bahnhof Büdingen zu Fuß der Beschilderung Richtung Altstadt (Bahnhofstraße) folgen, vor dem Stadttor nach links abbiegen (Am Rosenkränzchen), danach nach rechts (Am Gebück) und der Stadtmauer folgen. Dem Weg weiter durch den Wald und an Schrebergärten vorbei bis zur Jugendherberge folgen. Der Waldseilgarten befindet sich direkt gegenüber, oben auf der Kuppe. (Dauer: ca. 35-40 Minuten)



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FAQ

ALLGEMEINES   *   VORBEREITUNG / ORGANISATION   *   SICHERHEIT   *   RECHTLICHES

 

Bitte fühlen Sie sich nicht erschlagen oder verunsichert! Dieser Bereich soll vor allem Lehrkräften als Informationsquelle im Wirrwarr der gesetzlichen Vorgaben dienen. Außerhalb dieses Rahmens sind die meisten Punkte nur von geringer Bedeutung, wenn auch nicht weniger interessant.



icon frage ALLGEMEINES

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Hochseilgarten und einem Kletterwald?

Eine grundsätzliche Unterscheidung besteht zwischen...

* topropegesicherten Seilgärten („traditionellen Seilgärten“ oder Hochseilgärten)
* Anlagen mit einer Selbstsicherung, die wie Klettersteige gesichert werden (Abenteuerparks, Abenteuerwälder, Adventureparks, Kletterwälder...)
* Anlagen mit einem kontinuierlichen Sicherungssystem, das ein Komplettaushängen technisch verhindert (Abenteuerparks, Abenteuerwälder, Adventureparks, Kletterwälder...)
* Niedrigseilgärten, bei denen eine Seilsicherung nicht notwendig ist. Hier beträgt bei geeignetem Untergrund die max. Fußhöhe 1,80m. Die Elemente können mit Hilfestellung („spotting“) bewältigt werden.


Welche Fortbildungen brauche ich als Lehrkraft?

Eine der hier genannten Fortbildungen sollten Sie absolviert haben:

* Qualifikationskurs „Klettern im Toprope“ oder höher (ZfS)
* Einführungskurs „Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten“ (ZfS)
* Alle anderen Ausbildungen müssen einer Äquivalenzprüfung durch den Leiter der zuständigen Behörde, bzw. durch den Schuljuristen unterzogen werden.


Wo kann ich diese Fortbildung besuchen?

Die Zentrale Fortbildungsstelle für Sportlehrkräfte >ZfS< bietet diese Fortbildungen regelmäßig an.
Alternativ können Sie externe Angebote mit Akkreditierung der ZfS wahrnehmen.

Als zertifizierter Seilgarten bieten wir für Sie gerne schulinterne, akkreditierte Fortbildungen an.
>Anfrage senden<


icon orga VORBEREITUNG / ORGANISATION

 

Was kostet ein Besuch im Waldseilgarten Laubfrosch?

Unsere Programme werden nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen individuell für jede Gruppe entwickelt. Siehe Beispielprogramme. Unsere klassischen, häufig gebuchten, Halbtagesangebote für Schülergruppen und Vereine beginnen bei 22€ pro Person (abhängig von Gruppengröße, Zeitaufwand und Programmgestaltung).
Wie läuft Anfrage, Buchung, Bezahlung?

Sie stellen eine Anfrage per >Email< oder Telefon: 0641/96618921
Daraufhin bekommen Sie von uns einen Fragebogen zu Terminwunsch, Intentionen und Besonderheiten Ihrer Gruppe zugesendet.
Nach Rücksendung des Fragebogens an uns, erstellen wir für Sie ein individuelles Programm und übersenden Ihnen dieses zur Überprüfung, gemeinsam mit einem Angebot.
Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, senden Sie uns die unterschriebene Buchungsvereinbarung zurück. Damit ist die Buchung abgeschlossen.
Die Bezahlung geschieht nach Abschluss der Aktion per Rechnung.

Wie komme ich nach Büdingen?

siehe >Anfahrt<

Was muss ich in der Vorbereitung und Planung beachten, wenn ich mit meiner Gruppe in den Hochseilgarten möchte?

Hier möchten wir Sie auf unsere Sektion >„Infos / Vordrucke“< sowie auf unsere >Checkliste< verweisen

Welche Formulare benötige ich?

Unter >„Infos/Vordrucke“< finden Sie alle benötigten Informationen und Formulare, je nachdem, mit welcher Gruppe Sie unseren Seilgarten besuchen möchten:
Einverständniserklärung der Eltern
Einverständnis unserer AGBs
W I C H T I G: In unserem Seilgarten ist die verantwortliche Lehrkraft / Gruppenleitung als Vertragspartner pflichtig für die Einholung der Einverständniserklärungen.

Gibt es eine Alters-, Körper- oder Gruppengrößen-Beschränkung?

Grundsätzlich nein.
Zur Gruppengröße: Diese ist abhängig von der Programmgestaltung. Bei uns liegt die max. Gruppengröße bei ca. 100 Personen. Gleichzeitig am Hochseilprogramm teilnehmen können max. 50 Personen (klettern, sichern).
Nicht alle Elemente sind für alle Altersstufen und Körpergrößen geeignet. Ein individuelles Programm ist immer möglich!
Auch bei der Ausrichtung von Kindergeburtstagen können wir auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

Welche Krankheiten schließen die Teilnahme am Klettern aus?

Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Hochseilprogramm, sind dieselben, wie die am bspw. regulären Sportunterricht bzw. Vereinssport (einige unserer Stationen haben besondere Anforderungen auf Schultern und Wirbelsäule, hierbei muss individuell entschieden werden).
Das Vorhandensein genannter Einschränkungen schließt die Teilnahme am Kooperationsprogramm nicht aus.

Welche Kleidung benötige ich?

Da wir uns im Wald befinden, ist angemessene Kleidung wichtig. Feste Schuhe (Turnschuhe sind gut, Wanderstiefel übertrieben, Sandalen unangemessen), Regen- bzw. Kälteschutz sind Pflicht, (es ist gern mal ein wenig windig auf unserem Berg, und selbst an sonnigen Tagen kann es im Schatten der Bäume recht kühl werden). Hosen sollten mindestens bis zum Knie reichen, übertrieben kurze Hosen (Hotpants und dergl.) sind unangemessen. Lange Haare sind zu einem Zopf zu binden.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Wir und unser Material sind regenfest. Sollte es jedoch zu stürmisch werden, wird die Aktion aus Sicherheitsgründen im Schutze der benachbarten Jugendherberge fortgesetzt, bzw. abgebrochen werden müssen.

Was kann ich tun, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer meiner Gruppe vorzubereiten?

Wichtig ist, dass Sie Ihrer Gruppe keine Angst machen. Spiele und Übungen sind kein Wettkampf. Alle weiteren Maßnahmen im Bereich Kooperation / Kommunikation / Vertrauen / Helfen / Sichern sprechen wir gerne im Vorfeld mit ihnen ab. Sie erhalten hierzu bei der Buchungsanfrage einen Fragebogen.

Was kann ich tun, um nachzubereiten?

Ein halbtägiges Programm präsentiert Ihnen Gruppeprozesse, Rollen, Potentiale und Probleme in der Gruppe. Gemeinsam mit Ihrer Gruppe und unseren Reflexionsstrategien erarbeiten wir Lösungsmöglichkeiten. Der Transfer in den Alltag ist hierbei dann am besten zu gewährleisten, wenn ein kontinuierliches Aufgreifen des Gelernten im Nachhinein erfolgt. Auch hier beraten wir Sie gerne im Einzelfall und bieten Ihnen individuelle Lösungen an (sog. Follow-ups ).

Als empirisch gesichert gilt, dass mehrtägige Programme zu überdauernderen Erfolgen führen. Über unsere direkte Anbindung zur Jugendherberge sind derartige Inszenierungen problemlos zu realisieren.

Wie finde ich mich in der unübersichtlichen Vielfalt der Begriffe zurecht?

Unter >GLOSSAR< finden Sie alle relevanten Begriffe genau erklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns: >Email schreiben<

Ich möchte meine Klassenfahrt in der Jugendherberge verbringen.

Wir arbeiten eng mit der Jugendherberge zusammen. Buchungsanfragen richten Sie bitte direkt an die >Jugendherberge<. Sie können unsere Programme aber auch separat buchen.

Als empirisch gesichert gilt, dass mehrtägige Programme zu überdauernderen Erfolgen führen. Über unsere direkte Anbindung zur Jugendherberge sind derartige Inszenierungen problemlos zu realisieren.

Ich bin mit meiner Klasse in der Jugendherberge. Kann ich ein Programm buchen?

Ja! Sowohl über die >Jugendherberge< oder uns sind unsere Programme direkt buchbar. >Buchungsanfrage senden<


icon klettern SICHERHEIT

 

Welche Sicherheitsstandards sind vorgeschrieben?

Derzeitig sind die Standards der GUV (Gesetzliche Unfallkasse) für eine Lehrkraft das Medium zur Überprüfung von Qualität und Zertifizierung des jeweiligen Klettergartens: >Hier< finden Sie unsere „Bestätigung der Sicherheitsstandards“

Mit welchem System wird gesichert?

Wir, als traditioneller, erlebnispädagogischer Hochseilgarten arbeiten mit Top-Rope- und Teamsicherung, und verwenden die nach aktueller DAV Lehrmeinung empfohlenen Geräte. Jeder Teilnehmer ist dabei einzeln, durch ein Sicherungsteam, gesichert.


icon recht RECHTLICHES

 

Darf ich ohne Qualifikation mit einer Schülergruppe in den Kletterwald gehen und dort durch Trainer angeleitet klettern?

NEIN! Siehe: „Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler“ vom 11.12.13 (ABl. 1/14, S. 2ff)

Das Klettern mit Ausnahme des Kletterns an Boulderwänden gehört zu den Sportarten mit erhöhtem Gefährdungspotential. (§20 (1))

Klettern, ausgenommen das Klettern an Boulderwänden, erfordert immer einen Qualifikationsnachweis (in der Regel eine Fortbildungsteilnahme). Diese Anforderung wird auch an das Klettern bei Besuchen von Kletterhallen, Seilgärten, Hochseilgärten und Kletterwäldern gestellt. Hier werden entsprechende Einführungskurse zur Qualifikation angeboten beziehungsweise sind bereits angeboten worden. (§ 21 (3) und §25 (3))

Für Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen §20 (2) gibt es eine Fortbildungsverpflichtung. Die eingesetzten Lehrkräfte (Aufsichtspersonen) müssen sich über die aktuellen Sicherheitsentwicklungen in den Sportarten mit zusätzlichen Anforderungen informieren und darin fortbilden.

Bemerkung: Eine aktive Teilnahme an Fortbildungskursen ist somit der geforderte Nachweis im Sinne der Fortbildungsverpflichtung (Muss-Vorschrift). Das Lesen von Fachzeitschriften oder das Nachfragen bei Fachverbänden genügt beispielsweise nur der beschriebenen Informationspflicht.

Ausblick: Die Regelungen der Aufsichtsverordnung sind in Form von Detailregelungen weiter zu konkretisieren. Dazu werden Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport („Sportvorschriften“) erlassen. In die Verwaltungsvorschriften werden die Einzelerlasse aus dem Schulsport weiter integriert werden, so dass diese zukünftig wegfallen.

Bemerkung: Konkret bedeutet dies, dass der „Klettererlass“ (Abl. 09/03) durch die „Sportvorschriften“ ersetzt wird und dass die Regelung zum „Besuch von Hochseilgärten, Kletterwälder, Kletterhallen und Wasserskiseilbahnen“ (Abl. 04/09) mit der Veröffentlichung der VO Aufsicht aufgehoben ist.

Darf ich meine Schülergruppe im Kletterwald klettern lassen und zurück an die Schule fahren, um meinen Unterricht weiter vorzubereiten. Die Schüler werden von den Trainern vor Ort betreut?

Auch wenn fachkundiges Personal die Lerngruppe übernimmt, ist die Lehrkraft für diesen „Unterricht“ im schulrechtlichen Sinne verantwortlich. Sie hat sich in der Vorbereitung über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf, die Qualifikation des betreuenden Personals und die Sicherheitseinrichtungen und –verfahren zu informieren.

Sie muss insbesondere die kontinuierliche Aufsicht über ihre Lerngruppe übernehmen und den Trainer oder die Trainerin und den Prozess unterstützen, z.B. durch organisatorische und disziplinarische Maßnahmen.

Die Verantwortung darüber, mit welchen Jahrgangsstufen die Veranstaltung durchführbar ist und ob die körperlichen, sozialen und kognitiven Voraussetzungen für den jeweiligen Sport gegeben sind, liegt bei der Lehrkraft. Die Vorgaben der Betreiber sind dabei zu berücksichtigen.

Über die besonderen Sorgfalts- und Aufsichtsregelungen zur Durchführung der Veranstaltungen müssen sich die Lehrkräfte informieren.

Darf ich als qualifizierte Lehrkraft mit 32 Schülern im Kletterwald klettern, ohne zusätzliche Aufsichtspersonen mitzunehmen?

Die Bestimmungen über den Betreuungsschlüssel sind dem Aufsichtserlass zu entnehmen (orientieren sich an den Altersstufen). Eine qualifizierte Lehrkraft reicht prinzipiell aus. Die Verantwortung darüber, mit welchen Jahrgangsstufen die Veranstaltung durchführbar ist und ob die körperlichen, sozialen und kognitiven Voraussetzungen für den jeweiligen Sport gegeben sind, liegt bei der Lehrkraft.

Darf ich während des Kletterwaldbesuchs mit einer Schülergruppe selbst klettern?

Ja, wenn die Aufsicht gewährleistet bleibt. Der Standort zur Wahrung der Aufsicht oder zum direkten oder indirekten Eingreifen, schließt das selbständige Klettern nicht pauschal aus.

Darf ich während einer Klassenfahrt in die Jugendherberge Büdingen spontan einen Hochseilgarten mit meinen Schülern besuchen, auch wenn es im Programm vorher nicht abgesprochen war?

Ja, wenn
- eine schulrechtliche Regelung vorliegt (z.B. Regelung spezieller Sachverhalte durch den Schulhoheitsträger)
- die Schulleitung eine entsprechende Entscheidung getroffen hat (z.B. Genehmigung des Besuchs eines Hochseilgartens im Rahmen einer Klassenfahrt, eines Aktionstages oder Schullandheimaufenthalts).
- ein Begleiter die Qualifikation nachweisen kann.

Die Eltern MÜSSEN umfassend über das Vorhaben informiert sein und auch persönliche Informationen über die Schüler wie Medikamentenversorgung, Allergien, Krankheiten usw. müssen eingeholt sein. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Darf ich mit Grundschulkindern in den Kletterwald gehen?

Ja, definitiv. Solange die pädagogische Eignung vorliegt.
Solange keine weiterreichenden Bestimmungen des jeweiligen Hochseilgartens dagegen sprechen ist dies möglich, im Waldseilgarten Laubfrosch können Grundschüler am Kletter- und Kooperationsprogramm teilnehmen.

Darf ich als qualifizierte Lehrkraft meine Schüler im Kletterwald einweisen?

NEIN! Den Anweisungen des Betreibers ist unbedingt Folge zu leisten. Sollten der Lehrkraft vom Betreiber Hilfstätigkeiten zugewiesen werden, kann die Lehrkraft diese selbstverständlich ausführen.

Darf ich ohne Genehmigung der Schulleitung mit Schülern im Kletterwald klettern?

Die Schulleitung MUSS eine entsprechende Entscheidung getroffen haben (z.B. Genehmigung des Besuchs eines Hochseilgartens im Rahmen einer Klassenfahrt, eines Aktionstages oder Schullandheimaufenthalts).

Ein Entsprechender Antrag, zur Genehmigung der Fahrt, ist im Vorhinein zu stellen.

Zur Argumentation derartiger Inhalte, in Bezug auf die pädagogische Begründung, siehe >Selbstverständnis<

Darf ich ohne Einverständniserklärungen der Eltern mit Schülern im Kletterwald klettern?

NEIN! Die Eltern MÜSSEN umfassend über das Vorhaben informiert sein. Auch persönliche Informationen über die Schüler wie Medikamentenversorgung, Allergien, Krankheiten usw. müssen eingeholt sein. Bei Minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Darf ich mit meiner eigenen persönlichen Schutzausrüstung im Kletterwald klettern?

Pauschal kann dies nicht bejaht werden, es gelten die AGBs des jeweiligen Betreibers. Es können Einzelfallregelungen getroffen werden.

Im Waldseilgarten Laubfrosch wird ausschließlich die von uns gestellte, überprüfte Sicherheitsausrüstung akzeptiert.

Darf ich als Lehrkraft Sicherungsaufgaben, z.B. bei Topropeelementen, übernehmen?

Ja, soweit dies vom Betreiber vorgesehen ist.
Im Waldseilgarten Laubfrosch werden dem Alter angepasst, Sicherungstätigkeiten sowohl an Schüler, als auch an Lehrkräfte übergeben (als Teil des pädagogischen Konzeptes). Dies erfolgt jedoch immer nach intensiver Einweisung in einem redundanten (zweifach) Sicherungssystem.

Darf ich Schüler, die bei einer Übungen im Parcours im Seil hängen und nicht weiterkommen, selbstständig ablassen?

NEIN! Für die Sicherheit der Teilnehmer und etwaige „Rettungen“ sind ausschließlich die Betreiber und deren ausgebildete Trainer zuständig.

Darf ich beim Gurt an- und ausziehen helfen (z.B. für eine Toilettenpause)?

Helfen ist erlaubt. Die Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung vorm erneuten Klettern oder Eintreten in die Sicherungskette obliegt ausschließlich den Betreibern und deren ausgebildeten Trainern.

Darf ich als Lehrkraft mit der Qualifikation „Klettern im Toprope“ mit Schülern im Kletterwald klettern, ohne den „Einführungskurs Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten“ besucht zu haben?

Ja!
Der Besuch des „Einführungskurses Klettern in Kletterwäldern und Seilgärten“ wird dennoch empfohlen.

Darf ich ohne Helm im Kletterwald klettern?

NIEMALS!
Selbst am Boden geht es hierbei weniger um die Sturzgefahr, als um die Sicherung vor herabfallenden Gegenständen.

Darf ich als qualifizierte Lehrkraft mit vier Klassen (z.B. beim Wandertag einer Jahrgangsstufe) im Kletterwald klettern, wenn mind. drei weitere Aufsichtspersonen ohne Qualifikation an der Veranstaltung teilnehmen?

Ja.
Als qualifizierte Lehrkraft sollte man im eigenen Interesse seine Garantenpflicht als höchst-qualifizierte Person ernstnehmen. Ab einer gewissen Anzahl an Schülern ist dies von Ihrer persönlichen Einschätzung der Lerngruppen abhängig.