Wir (TourismusRegion Wetterau GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tourismus.wetterau.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 17.06.2025 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 17.06.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
TourismusRegion Wetterau GmbH
Am Glauberg 1a
63695 Glauburg-Glauberg
Telefon: +49 6041 969550
info@tourismus.wetterau.de
https://tourismus.wetterau.de/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Wir haben auf unserer Website eine interaktive Online-Karte integriert, deren Nutzung sich aufgrund technisch bedingter Einschränkungen nicht ohne Weiteres durch Screenreader oder Tastaturnavigation ermöglicht. Menschen mit Sehbehinderungen können sie daher nur eingeschränkt nutzen.
Wir haben daraufhin entschieden, die Karte für Screenreader zu deaktivieren, weil:
• Die notwendigen Anpassungen zur vollständigen Zugänglichkeit würden umfangreiche technische Eingriffe und hohe Entwicklungsaufwände erfordern.
• Der erwartete Nutzen für Menschen mit Behinderung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den dafür erforderlichen Ressourcen.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Personal‑Schulungen und Sensibilisierung:
• Entwickler*innen, Redaktionsteams und Webmaster erhalten Schulungen zu WCAG 2.1-Techniken, zugänglichem Design und nutzerzentriertem Testing. Ziel ist, Barrierefreiheit von Beginn an in der Produktion zu verankern.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de